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Aktuelles
13.02.2019
Gilt das Bleiberecht zur Romaregelung noch?
Am 08.01.2019 traf sich unser Vorstandsvorsitzender Rudko Kawczynski mit dem Staatsrat für Inneres und Sport,Herrn Bernd Krösser und Herrn Klußmann, Grundsatzabteilung für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts zu einem Gespräch.
1. Am 08.01.2019 hattest du einen Gesprächstermin bei dem Staatsrat für Inneres Herrn Bernd Krösser, was war der Grund für dieses Gespräch?
Mittlerweile haben die sogenannten Bleiberechtsroma Probleme mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis, die sie damals im Zuge der Bleiberechtsregelung erhalten haben.
Genauer gesagt, der Kern dieses Problems ist, dass die betroffenen keinen Pass haben, der sie als Bürger des ehemaligen Jugoslawiens ausweist.
Diesen Staat, weiß ja jeder, gibt es nicht mehr. Dieser Staat hat sich ja in verschiedene Nachfolgestaaten aufgespalten, mit denen die Roma aber nichts zu tun haben. Dieser Zustand bereitet momentan Probleme bei der Ausländerbehörde, d.h. die Ausländerbehörde verlängert die Aufenthaltserlaubnis der betroffenen Personen nicht, solange kein Pass vorhanden ist.
2. Verstehe ich dass richtig, die betroffenen Roma, kämpfen um ihr bereits zustehendes Bleiberecht?
Das Bleiberecht steht nicht in Frage.
Es geht darum die nicht vorhandene Identität der betroffenen Roma zu klären, um aus dem augenblicklichen Sog der Ausländerbehörde zu gelangen, die sich verstärkt momentan mit der Problematik auseinander setzt, dass einige Flüchtlinge ihre Identität bewusst verschleiern.
Die Ausländerbehörden unterstellt den Roma diese Taktik ebenfalls anzuwenden, um nicht abgeschoben zu werden. Was natürlich absoluter Unsinn ist, diese Menschen leben seit 30-40 Jahren im Bleiberecht hier in Hamburg und haben keinen Grund ihre Identität zu verschleiern. Der Grund der Passlosigkeit ist ganz einfach:
Sie bekommen keine Pässe aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens, aus den verschiedensten Gründen.
3. Versucht die Ausländerbehörde bewusst die Romaregelung auszuhebeln?
Das glaube ich nicht, wir stoßen da eher auf Unwissenheit seitens der Mitarbeiter der Ausländerbehörde. Was sehr gefährlich ist, wenn einer der betroffenen keine Aufenthaltserlaubnis bekommt, sondern nur eine sogenannten Fiktionsbescheinigung, droht der Verlust der gesamten Existenz, wie Wohnraum und Arbeitsplatz.
4. Was rätst du den betroffenen Familien oder Personen?
Wir sind mit dem Staatsrat und dem Mitarbeiter der Grundsatzangelegenheiten für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts so verblieben, dass sich die betroffenen Menschen, direkt an die RCU Beratungsstelle wenden können, um sie einerseits zu unterstützen die benötigten Pässe zu besorgen und andererseits zu versuchen mit der Ausländerbehörde einen Ausweg für die betroffenen zu finden.
Wir lassen die betroffen Menschen nicht allein.
* Staatsrat der Behörde für Inneres und Sport Herr Bernd Krösser, https://www.hamburg.de/innenbehoerde/staatsrat-inneres// 11.02.2019
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