Wir werden immer wieder darauf angesprochen, dass es Probleme bei der Verlängerung von Grabstätten für unsere Menschen gibt, die den NS-Rassenwahn überlebt haben. Ja, es gibt die Möglichkeit, dass diese Kosten übernommen werden: Seit Dezember 2018 gibt es eine bundesweite Regelung zum Erhalt der Grabstätten von Sinti und Roma, die im Nationalsozialismus verfolgt wurden.
Was tun, wenn eure Grabstätte abläuft und verlängert werden muss?
Brief der Friedhofsverwaltung: Ihr erhaltet einen Brief von der Friedhofsverwaltung mit der Frage, ob und für wie lange ihr die Grabstätte verlängern wollt. Beantwortet diesen Brief unbedingt, um eine Räumung des Grabes zu verhindern.
Rechnung erhalten: Ihr bekommt eine Rechnung für die Verlängerung der Grabnutzung.
Wichtigste Punkte der Bund-Länder-Regelung ab Dezember 2018:
Antragstellung beim BADV: Ab der ersten Verlängerung des Grabes kann für verfolgte Angehörige der Minderheit ein Antrag zur Erstattung der Kosten eingereicht werden.
Kostenübernahme: Das BADV zahlt die Grabnutzungsgebühren für Verfolgte, wenn die Rechnung mit dem Antrag eingereicht wird.
Erforderliche Unterlagen: Mit dem Antrag müssen die Bestätigung der Verfolgung und die Rechnung eingereicht werden. Diese Bestätigung können die Landesverbände oder der Zentralrat ausstellen.
Einschränkungen: Die erste Ruhezeit (meist 25 Jahre) muss die Familie selbst zahlen. Leere Grabplätze und Grabplätze von Personen, die nach Mai 1945 geboren wurden, müssen ebenfalls von den Angehörigen selbst bezahlt werden.
Keine automatische Verlängerung: Nach jeder weiteren Ablauffrist muss ein neuer Antrag beim BADV gestellt werden.
Zahlungsfrist beachten: Der Antrag kann erst eingereicht werden, wenn die Rechnung des Friedhofes vorliegt. Bei Erhalt der Rechnung sollte ein „Mahnstopp“ beim Friedhof gestellt werden, um Mahngebühren zu vermeiden.
Umbettungskosten: Falls eine Verlängerung der Grabnutzung aus friedhofsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, werden die Kosten und Gebühren für eine Umbettung übernommen.
Pflegekosten: Die Pflege der Gräber und deren Kosten liegen bei den Angehörigen.
Bestätigung der Kostenübernahme: Wenn die Kosten übernommen werden, erhalten die Antragstellenden einen Brief mit der Höhe der übernommenen Kosten.
Vollständiger Antrag: Das Antragsformular muss immer zusammen mit dem Nachweis der Verfolgteneigenschaft und der Rechnung eingereicht werden, sonst wird der Antrag nicht bearbeitet.
Falls ihr Unterstützung benötigt, kontaktiert uns telefonisch unter 040 31 05 21 oder per E-Mail an rcu.ev@web.de.
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