Zwischen dem 15. und 16. Januar 2025 kam es zu einem zutiefst erschütternden und abscheulichen Vorfall: Auf einem Friedhof wurden sechs Gräber von Überlebenden des nationalsozialistischen Terrors, Angehörigen der Roma-Community, geschändet. Diese Tat ist nicht nur ein Angriff auf die Totenruhe gemäß § 168 StGB, sondern auch ein Angriff auf die Würde der Opfer und das Andenken an die Verfolgten des Nationalsozialismus.
Die Rom und Cinti Union (RCU) hat umgehend Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Wir fordern die konsequente Aufklärung dieser abscheulichen Tat durch den Staatsschutz und die strafrechtliche Verfolgung der Täter. Die Anzeigen umfassen neben der Störung der Totenruhe auch mutmaßliche Sachbeschädigung (§ 303 StGB) sowie den Verstoß gegen das Andenken an die Verfolgten des Nationalsozialismus.
Wir stehen in engem Kontakt mit den Angehörigen der Opfer, der Friedhofsverwaltung sowie dem evangelisch-lutherischen Kirchenverband Altona, um die Situation aufzuarbeiten und gemeinsam Schritte einzuleiten, die sicherstellen, dass solche Taten nicht ungestraft bleiben.
Diese Grabschändungen sind nicht bloß Sachbeschädigungen – sie sind ein direkter Ausdruck von Rassismus und Antiziganismus, der in unserer Gesellschaft keinen Platz haben darf. Es zeigt sich erneut, dass Hass und Hetze gegen Roma und Sinti nicht nur in Worten, sondern auch in Taten eine reale Bedrohung darstellen.
Wir appellieren an Politik, Gesellschaft und die Sicherheitsbehörden: Es braucht endlich entschlossenes Handeln gegen Antiziganismus und eine Stärkung der Erinnerungskultur, um das Andenken an die Opfer des NS-Regimes zu schützen. Solche Verbrechen dürfen weder relativiert noch toleriert werden – sie betreffen uns alle.
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